Orarium Pro
Verkaufsbedingungen von Orarium Pro
Version vom 2. Oktober 2026
Übersetzung aus dem Französischen. Bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
1. Gegenstand
Orarium Pro ist ein Online-Dienst der ILYGO Sàrl («ILYGO»), der es einem Unternehmen oder einer Organisation (der «Kunde») ermöglicht, mit dem Einverständnis jeder betroffenen Person die Anwesenheitszeiten seiner Mitarbeitenden in den von ihm festgelegten Zonen zu erhalten. Die Zeiten werden von der iPhone-App Orarium erfasst, die für alle Mitarbeitenden kostenlos ist.
Diese Bedingungen regeln den Kauf und die Nutzung der Lizenzen von Orarium Pro. Sie richten sich an Geschäftskunden. Die Nutzung der App und des Orarium-Kontos durch jede Person unterliegt weiterhin den Regeln des Dienstes Orarium.
2. Unternehmen und verantwortliche Person
Das Unternehmen wird auf der Plattform Orarium Pro über ein Orarium-Konto erstellt. Die Person, die es erstellt (die «verantwortliche Person»), erklärt, befugt zu sein, den Kunden zu verpflichten. Mit einem Orarium-Konto kann nur ein einziges Unternehmen erstellt werden. Die verantwortliche Person legt die Zonen fest, kauft die Lizenzen, lädt die Mitarbeitenden ein und sieht die freigegebenen Zeiten ein.
3. Preise
Eine Lizenz kostet CHF 3 pro Monat oder CHF 30 pro Jahr, inkl. MWST. Die angegebenen Beträge verstehen sich inklusive aller Steuern. ILYGO kann seine Preise für die folgenden Perioden ändern: Die verantwortliche Person wird mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informiert und kann vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
4. Abrechnung und Zahlung
Die Zahlung erfolgt online per Karte auf der sicheren Seite von Stripe, dem Zahlungsdienstleister von ILYGO. Das Abonnement ist nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich und zu Beginn jeder Periode im Voraus zahlbar. Die vollständige Postadresse des Kunden wird bei der Zahlung verlangt: Sie erscheint auf den Rechnungen und Quittungen und wird im Abrechnungsportal geändert.
Eine Änderung der Anzahl Lizenzen während der laufenden Periode wird von Stripe anteilsmässig berechnet und auf die nächste Rechnung übertragen. Die Rechnungen und, sofern angeboten, die Quittungen sind im Bereich der verantwortlichen Person abrufbar.
5. Automatische Verlängerung
Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine Periode gleicher Dauer mit derselben Anzahl Lizenzen, solange es nicht gekündigt wird. Der Betrag der neuen Periode wird dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
6. Kündigung
Die verantwortliche Person kann das Abonnement jederzeit im Abrechnungsportal kündigen. Die Kündigung wird auf das Ende der bereits bezahlten Periode wirksam; es wird kein Betrag anteilsmässig zurückerstattet.
Bei Kündigung oder Nichtbezahlung wird das Unternehmen schreibgeschützt und das Teilen der Zeiten endet: bei einer Kündigung am Ende der bereits bezahlten Periode, bei Nichtbezahlung sofort. Danach werden keine Zeiten mehr übermittelt; die bereits freigegebenen Zeiten bleiben einsehbar. Die verantwortliche Person und die Mitglieder werden darüber informiert. Um danach fortzufahren, muss ein neues Abonnement abgeschlossen und müssen die Mitglieder erneut eingeladen werden.
7. Lizenzen und Einladungen
Eine Lizenz ermöglicht es, eine Person per E-Mail einzuladen. Sie ist ab dem Versand der Einladung belegt und wird frei, wenn die Einladung widerrufen, abgelehnt oder abgelaufen ist (7 Tage), wenn sich das Mitglied vom Unternehmen trennt oder wenn die verantwortliche Person es entfernt. Ohne freie Lizenz und ohne aktives Abonnement ist keine Einladung möglich.
Die Anzahl Lizenzen kann nicht unter die Anzahl verwendeter Lizenzen sinken. Fallen Lizenzen weg (Reduktion im Abrechnungsportal), werden zuerst die jüngsten offenen Einladungen widerrufen; bleiben mehr Mitglieder als Lizenzen, endet das Teilen sofort für die Mitglieder, die ihre Einladung zuletzt angenommen haben. Sie werden darüber informiert, ebenso die verantwortliche Person.
8. Einwilligung der Mitarbeitenden und Pflichten des Kunden
Ohne ausdrückliche Einwilligung der eingeladenen Person werden keine Zeiten freigegeben. Vor der Annahme sieht sie, wer sie einlädt, für welches Unternehmen, in welchen Zonen und was übermittelt wird. Sie kann sich jederzeit vom Unternehmen trennen; eine geänderte Zone gilt erst nach ihrer Bestätigung.
Der Kunde, vertreten durch die verantwortliche Person:
- informiert seine Mitarbeitenden über den Zweck der Freigabe und die Verwendung der erhaltenen Zeiten;
- holt eine freiwillige Zustimmung ein: Die Ablehnung der Einladung oder die Trennung vom Unternehmen darf keine ungerechtfertigte Massnahme nach sich ziehen;
- legt Zonen nur an Arbeitsorten fest und verwendet die Zeiten nur zu legitimen Zwecken;
- hält das anwendbare Recht ein, insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) und das Arbeitsrecht. Orarium Pro ersetzt kein offizielles System zur Erfassung der Arbeitszeit: Der Kunde bleibt allein für seine gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
9. Daten
Die Konten, die Zonen und die Stempelungen werden in der Schweiz gehostet und von ILYGO betrieben; eine verschlüsselte Sicherung davon bewahrt ILYGO jeden Tag in der Europäischen Union auf. Die verantwortliche Person erhält nur die Anwesenheitszeiten der Mitglieder in den Zonen des Unternehmens, ab deren Einwilligung und bis zum Ende ihrer Mitgliedschaft; sie behält den Zugriff auf die während dieses Zeitraums freigegebenen Zeiten. Sie erhält nie die anderen Orte, die Bewegungen oder den Standort der Mitglieder.
Die Zahlungsdaten werden Stripe anvertraut, das sie ausserhalb der Schweiz bearbeiten kann. Die Hintergrundkarte der Zonen stammt von swisstopo, und die Adresssuche läuft über einen Vermittlungsdienst von ILYGO an einen Dienst von OpenStreetMap ausserhalb der Schweiz. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Orarium. Die Löschung eines Unternehmens und seiner Daten kann unter info@ilygo.ch beantragt werden.
10. Verfügbarkeit und Haftung
ILYGO erbringt Orarium Pro mit Sorgfalt, ohne eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu garantieren. Die Erfassung der Zeiten hängt vom iPhone jedes Mitglieds ab (Standortberechtigung, Akku, Netz): Zeiten können fehlen oder vom Mitglied korrigiert werden. Ausser bei grobem Verschulden oder Vorsatz ist die Haftung von ILYGO auf die Beträge beschränkt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schaden bezahlt hat.
11. Änderung der Bedingungen
ILYGO kann diese Bedingungen ändern. Die verantwortliche Person wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten einer nachteiligen Änderung per E-Mail informiert und kann vor diesem Datum kündigen.
12. Kontakt
ILYGO Sàrl, Schweiz, UID CHE-135.509.084. Bei Fragen: info@ilygo.ch. Das vollständige Impressum finden Sie auf ilygo.ch.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte am Sitz der ILYGO Sàrl in der Schweiz zuständig.